Am 19. Mai öffnen in Österreich Schutzhütten, Gasthöfe, Pensionen und Hotels. Einer Hüttenwanderung mit Nächtigung steht somit nichts mehr im Wege. Fast. Es gibt einige Regelungen und Notwendigkeiten, die es zu beachten gibt. Wir haben hier die aktuellen Verordnungsregelungen und Informationen der alpinen Vereine zusammengetragen, die für Hüttentouren ausschlaggebend sind.

Grundsätzlich gilt die „3G-Regel“. Nur wenn du einen 3G-Nachweis darlegen kannst, wirst du in der Gastronomie bedient und darfst auch Beherbergungsbetriebe betreten.

3G steht für jene drei „Zustände“

getestet
Negativer Anti-Gen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem eingetragen ist (mehr dazu weiter unten).
Negativer Anti-Gen-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Negativer PCR-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

genesen
Es gilt eine ärztliche Bestätigung über die in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion.

geimpft
Nachweis über Impfung gilt frühestens ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.


Einkehr

Schutzhütten dürfen wieder öffnen und auch besucht werden, Voraussetzung ist ein 3G-Nachweis.

Im Innenraum dürfen maximal vier Personen zzgl. Kinder, im Außenbereich maximal zehn Personen zzgl. Kinder an einem Tisch sitzen.

Zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern bestehen. Generell gilt die Abstandsregel zu allen haushaltsfremden Personen.

Außerdem musst du dich registrieren: Vor- und Familienname sowie die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse.

In geschlossenen Räumen und allgemein zugänglichen Bereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden, außer am Tisch.


Nächtigung

Grundsätzlich gilt Reservierungspflicht – ohne Reservierung kein Schlafplatz.

Beim erstmaligen Betreten des Beherbergungsbetriebes ist ein Nachweis nach 3G erforderlich.

Abstands- und Maskenregel gilt auch hier wie bei der Einkehr, die Abstandsregel bei Nächtigungen in einem Matratzenlager. Hierbei müssen die Betreiber Vorkehrungen treffen, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Dies gilt aber nicht, wenn die Einhaltung des Abstands auf Grund der Anordnung von Betten nicht möglich ist. So ist zumindest seitlich ein Platz freizuhalten.

Du benötigst einen eigenen Schlafsack sowie einen Polsterbezug, außerdem ein eigenes Handtuch.


Wandern von Hütte zu Hütte…

…wenn ich geimpft bin
Gratuliere, dir geht’s gut. Wann war deine Erstimpfung? Ist sie länger als 21 Tage her, dann wünsche ich dir viel Spaß auf den Wegen. Impfnachweis nicht vergessen!

…wenn ich bereits Corona hatte
Wenn du in den vergangenen sechs Monaten Corona überstanden hast, benötigst du einen ärztlichen Nachweis. Mit diesem kannst du dich auf den Weg machen.

…wenn Tests notwendig sind
Willst du heuer beispielsweise eine Woche am Stubaier Höhenweg unterwegs sein, wirst du um Selbsttests nicht herumkommen. Bei jeder Nächtigungshütte benötigst du einen negativen Test, kehrst du unter Tags in einer anderen Hütte ein, reicht wohl der Test vom Vortag (24 Stunden gültig).

Die Selbsttests müssen dafür aber in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem eingetragen werden. Die dazu passenden Selbsttests werden von Apotheken ausgegeben und sind mit QR-Codes versehen. Nun wird es aber kompliziert: Da man sich nicht auf eine Bundeslösung verständigte, wird jedes Bundesland ein eigenes System auf die Beine stellen. Oberösterreich wird eine Online-Plattform starten, Salzburg eine App. Ein Hoch auf den Föderalismus! Smartphone und Internetverbindung sind für diese Art von Selbsttests also notwendig. Konkrete Infos? Fehlanzeige, aktuell noch.

Es soll aber die Möglichkeit geben, direkt bei den Hütten unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Nimm also ausreichend Selbsttests mit auf deine Hüttentour. Geplant ist aber auch, dass auf den Hütten Selbsttests verfügbar sind. In der Theorie zumindest.


Neu in der Packliste für Hüttentouren

verpflichtend

  • FFP2-Maske
  • Nachweise über Impfung oder Genesung
  • Schlafsack (Hüttenschlafsack wird wohl nicht ausreichen, da es auf den Hütten theoretisch keine Decken geben darf)
  • Polsterüberzug
  • Handtuch (hatten fleißige Weitwanderer bisweilen aber sowieso im Rucksack)
  • Reservierung eines Schlafplatzes

optional je nach Situation

  • Selbsttests
  • Geduld
  • Flexibilität
  • Leichtigkeit

Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen im alpinen Bereich werden laufend auch auf alpenverein.at/corona veröffentlicht (bald auch die Maßnahmen ab 19. Mai). Romy von etappen-wandern.de hat zusätzlich die laufend aktuellen Regeln für die Alpenräume in Deutschland, Schweiz und Italien zusammengetragen.

Soviel mal zur Theorie. Die Praxis wird zeigen, wie die Regeln in der Realität umgesetzt werden können. Ich für meinen Teil freue mich schon sakrisch auf eine Nacht in den Bergen. Bis dahin übe ich fleißig mir mit einem Staberl in die Nase zu fahren.


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