Ein Gerichtsentscheid im Februar 2019 wirbelte viele Fliegen und viel Staub auf. Ein Tiroler Landwirt wurde in einem Zivilprozess schuldig gesprochen, weil seine Kühe am Rande einer Alm im Sommer 2014 eine Frau zu Tode getrampelt hatten.

Das „Aus für die Almen“ wurde daraufhin schnell propagiert, bei Landwirtschaftskammern und Tourismusverbänden schrillten die Kuhglocken. Das Urteil wurde als „skandalös“ abgetan. Die Arbeit des Landesgerichtes Innsbruck war jedoch lückenlos und die Haftungsfrage ist eindeutig, wie im Falter 09/19 berichtet wurde.

Laut haben Sie geschrieen, die Landwirtschaftskammern, Tourismusverbände und PolitikerInnen. Es hätte nicht sein müssen, aber der Alpenverein Österreich sprang auf diesen Zug auf und gilt somit öffentlich als legitime Zugkraft für diese vorgestellten Verhaltensregeln sowie der Gesetzesänderung.

Eine anfänglich etwas ungute Situation auf der Brombergalm in Oberösterreich. Doch die Weidetiere waren nur neugierig. Und heiß auf unsere verschwitzten und salzigen Arme.

Neue alte Regeln

Damit nicht alle Sünden des Menschen auf eine Kuhhaut passen müssen, hat der Alpenverein Österreich gemeinsam mit dem Ministerium für Tourismus und Nachhaltigkeit, der Landwirtschaftskammer und der WKO zehn Verhaltensregeln für Besucher und Besucherinnen vorgestellt sowie wurde eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt.

Es sind dies Regeln, die nicht auf neuen Erkenntnissen beruhen und eigentlich schon seit Jahrzehnten bekannt sind. Dennoch müssen diese wohl ständig neu in Erinnerung gerufen werden. Ja, Weidetiere sind grundsätzlich zahm. Unter gewissen Umständen können diese aber zu einer Lebensgefahr werden.

Hält sich brav hinter dem Zaun auf. Oder davor, je nach Sichtweise.

Zehn Verhaltensregeln für den richtigen Umgang mit Weidevieh sollen das Bewusstsein dafür stärken:

  1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
  2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
  3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
  4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
  5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
  6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
  7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
  8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
  9. Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
  10. Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!
© www.sichere-almen.at

Mehr Eigenverantwortung im ABGB

Die Bundesregierung hat zudem eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, die das Haftungsrecht von Viehhaltern im §1320 ABGB ändern soll. Die stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer wird darin festgeschrieben. Gäste werden in die Verantwortung genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Dies soll auch für Tierhalter künftig mehr Rechtssicherheit bringen.

Wie diese Verhaltensregeln jedoch im Fall des Falles vor Gericht Anwendung finden, wird wohl erst das erste Gerichtsurteil weisen. Gerichte entscheiden auf Basis von Gesetzen, und nicht auf Hinweise zu Verhaltensregeln. Ich kann mir also nicht wirklich vorstellen, wie der entsprechende Gesetzestext aussehen soll, ohne dass es zu schwammig wird. Es bleibt jedenfalls spannend.

Mal sehen, wie die Zukunft auf der Alm aussehen wird.

Beitrag teilen:

Du willst über Neuheiten von Österreichs Weitwanderwegen informiert bleiben? 

This is a success preview text.

This is a error preview text.

Keine Kommentare möglich.